Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lehrgangsbedingungen (Ausbildung)

1. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter stellt die Schulungsräume und die Dozent/innen zur Verfügung. Diese Leistungen sind in den Lehrgangskosten inbegriffen. Die Kosten für Lehrmittel sind der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen.

2. Anmeldung
Die Teilnehmerzahlen sind beschränkt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die automatisch generierte Anmeldebestätigung sichert noch keine definitive Zuteilung zu, da der aktuelle Anmeldestand jeweils manuell überprüft werden muss. Anmeldungen gelten als definitiv. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die aufgeführten Gebühren zu bezahlen und die Kostenfolgen bei Abmeldung oder Nichterscheinen zu akzeptieren.

3. Annullierung / Verschiebung
Der Anbieter behält sich vor, einen Lehrgang bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht des Anbieters unzumutbar machen, abzusagen oder zu verschieben. Bei Absage des Lehrgangs werden bereits erbrachte Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Verschiebungen von Lektionen müssen in Kauf genommen werden.

4. Zusammenlegen von Klassen
Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Klassen mit tiefer Anzahl Studierenden zusammenzulegen. Ein Anspruch auf Reduktion des Studiengeldes sowie allfällige Ersatzforderungen besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden vor Beginn des Lehrgangs ausgestellt. Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Lehrgänge werden pro Semester verrechnet. Sollte die Zahlung nicht vor Beginn des Lehrgangs/Semesters eingetroffen sein, behält sich der Anbieter vor, den Lehrgangsplatz wieder zu vergeben. Nicht inbegriffen sind externe Prüfungsgebühren. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. MWST.
Ratenzahlungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Absprache möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.
Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge von Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung usw. besteht kein Anspruch auf Reduktion des Studiengeldes.
Ab der zweiten Mahnung erhebt der Anbieter eine Mahngebühr von CHF 50.00, ab der dritten Mahnung eine Gebühr von CHF 100.00.

6. Rücktritt vor Studienbeginn
Die finanziellen Folgen bei Annullierung der Anmeldung sind:

  • Bis 31 Tage vor Studienbeginn: 20% der Modul-/Semestergebühren sind zu bezahlen.
  • 30-0 Tage vor Studienbeginn: Die gesamten Kosten für ein Semester/Modul sind zu bezahlen.

7. Austritt während des Lehrgangs
Ein vorzeitiger Rücktritt ist nur bei mehrsemestrigen Angeboten möglich. Der Austritt aus dem Lehrgang ist auf Ende jedes Semesters möglich. Die Kündigung hat zwei Monate vor Beginn des nächsten Semesters mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Austritt während des Semesters wird die gesamte Semestergebühr fällig.

8. Ausschluss aus dem Lehrgang
Sind bei Eintritt in das neue Semester die Rechnungen für abgelaufene Semester nicht beglichen, beziehungsweise Raten offen, kann der Anbieter den Teilnehmenden ausschliessen. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen statt. Der ausstehende Betrag bleibt geschuldet.
Bei unangemessenem Verhalten (z.B. häufiges Stören des Unterrichts, häufiges zu spät kommen usw.) oder gravierenden Verstössen gegen die Weisungen des Anbieters, behält sich der Anbieter das Recht vor, Teilnehmende vom Lehrgang auszuschliessen. Die Gebühren bleiben gemäss Austritt geschuldet.

9. Urheberrecht
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Bereichs des Anbieters sind ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.

10. Schlussbestimmungen
Der Anbieter behält sich vor, Änderungen im Programm und in der Organisation im Sinne von Verbesserungen vorzunehmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten per sofort und ersetzen alle vorherigen Bestimmungen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Zürich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

Zürich, Juni 2021

Kursbedingungen (Weiterbildung)

1.    Leistungen des Anbieters
Der Anbieter stellt die Schulungsräume und die Referent/innen zur Verfügung. Diese Leistungen sind in den Kurs- resp. Weiterbildungskosten inbegriffen. Die Kosten für Lehrmittel/Kursunterlagen sind der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen.

2.    Weiterbildungsbestätigung
Nach Beendigung einer Aus- oder Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden nach dem Besuch aller vorgeschriebenen Lektionen und Zahlung des Kursgeldes, die entsprechende Weiterbildungsbestätigung. Die Anzahl anrechenbaren Weiterbildungsstunden –oder tagen gemäss  den Reglementen von TREUHAND|SUISSE werden jeweils in der Kursausschreibung festgehalten. Die Weiterbildungsbestätigungen können schriftlich oder per E-Mail zugestellt werden.

3.    E-Testing Online-Weiterbildung
Damit der Anbieter den Webinar-Teilnehmenden eine Weiterbildungsbestätigung gemäss den Reglementen von TREUHAND|SUISSE ausstellen kann, ist das Webinar mit einem E-Testing erfolgreich abzuschliessen. Die Erfüllungskriterien werden im E-Test festgehalten.

4.    Anmeldung
Die Teilnehmerzahlen sind beschränkt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die automatisch generierte Anmeldebestätigung sichert noch keine definitive Zuteilung zu, da der aktuelle Anmeldestand jeweils manuell überprüft werden muss. Anmeldungen gelten als definitiv. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die aufgeführten Gebühren zu bezahlen und die Kostenfolgen bei Abmeldung oder Nichterscheinen zu akzeptieren. 

5.    Kurs-/Weiterbildungsrücktritt 
Bei Abmeldung nach Erhalt der Teilnahmebestätigung sind 50%, bei Abmeldung weniger als zehn Tage vor dem Anlass oder bei Fernbleiben sind 100% der Gebühren geschuldet. Es gilt das Datum des Poststempels. Ausnahmen: Bei Abwesenheit wegen Unfall oder Krankheit ist der Anbieter sofort zu benachrichtigen. Ein Arztzeugnis kann eingefordert werden.
In Absprache mit dem Anbieter ist die Meldung eines Ersatzteilnehmers in der Regel möglich. 

6.     Kurs- resp. Weiterbildungsabsage 
Der Anbieter behält sich vor, einen Kurs oder eine Weiterbildung bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht des Anbieters unzumutbar machen, abzusagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden benachrichtigt und nach Absprache zu einem anderen Kurs oder Weiterbildung eingeladen. Können keine neuen Daten vereinbart werden, erlischt die Anmeldung. Allfällig geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 

7.     Zahlungsbedingungen 
Das Kurs- resp. Weiterbildungsgeld ist mittels Einzahlungsschein innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Nichteinzahlung gilt nicht als Abmeldung. 


Zürich, Juni 2021